Norm
AngG §27 BRechtssatz
Die Erklärung der Ehefrau des Arbeitgebers, sie habe zur Arbeitnehmerin kein Vertrauen mehr, die Arbeitnehmerin solle (unverzüglich) das Haus verlassen, sonst hole sie die Polizei, ist als fristlose Entlassung zu beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellten, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ausspruch, Auslegung, Interpretation, Frau, Ehegattin, Ehegatte, Angehörige, vorzeitige AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029180Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_009OBA00086_8700000_001