Norm
BDG 1979 §80 Abs2Rechtssatz
Die einem Beamten im Rahmen des Dienstverhältnisses mit Bescheid zugewiesene Dienstwohnung oder Naturalwohnung unterliegt nicht der Aufteilung im Verfahren nach den §§ 81 ff EheG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, ArbeitswohnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0052601Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_0010OB00633_8700000_002