RS OGH 1987/9/2 14ObA70/87

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Veröffentlicht am 02.09.1987
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Norm

AngG §27 A6

Rechtssatz

Das Verhalten eines Ehegatten, das bei einem familienfremden Arbeitnehmer als Entlassungsgrund zu werten wäre, ist bei einem Zusammentreffen ehelicher Rechte und Pflichten mit Rechten und Pflichten aus einem zwischen Ehegatten begründeten Arbeitsverhältnis in der Regel anders zu bewerten und muß mit Rücksicht auf das Eheverhältnis nicht in allen Fällen den sofortigen Abbruch der dienstlichen Beziehungen rechtfertigen (hier: Abhebung von Kreditkonto).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, Konto, Dienstverhältnis, Angehörige, Mann, Frau, Ehegattin

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028908

Dokumentnummer

JJR_19870902_OGH0002_014OBA00070_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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