Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Für den Bereich der außergeschäftlichen Erbringung von Arbeitsleistungen ist es entscheidend, ob der Empfänger die Leistungen bewusst entgegengenommen hat. Es liegt dann am Empfänger, die Unentgeltlichkeit der Leistungen zu beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014516Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021