RS OGH 1987/9/8 10ObS50/87, 10ObS166/87, 10ObS6/88, 10ObS142/88, 10ObS162/88, 10ObS188/88, 10ObS267/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1987
beobachten
merken

Norm

ASVG §255 Dc
ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

In keinem Fall der Verweisung ist zu berücksichtigen, ob der Versicherte im Verweisungsberuf auch tatsächlich einen Dienstposten finden wird, da für den Fall der Arbeitslosigkeit die Leistungszuständigkeit der Arbeitslosenversicherung besteht.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten