Norm
ASGG §77Rechtssatz
Hat der Kläger mit der Klage nicht mehr erreicht, als die beklagte Partei in ihrem Bescheid feststellte, rechtfertigt die Billigkeit den Zuspruch von Kosten des Verfahrens erster Instanz nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085811Dokumentnummer
JJR_19870908_OGH0002_010OBS00026_8700000_007