Norm
ASVG §255 DcRechtssatz
Das Verweisungsfeld und die Anforderungen, die mit der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auch bezüglich der Erreichung des Arbeitsplatzes verbunden sind, werden an den Verhältnissen des gesamten Arbeitsmarktes gemessen. Die Lage des Wohnortes im Einzelfall bildet ein persönliches Moment, das bei der Prüfung der Frage, ob Invalidität besteht, außer Betracht zu bleiben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084871Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2022