RS OGH 1987/9/8 10ObS32/87, 10ObS27/88, 10ObS182/88, 10ObS232/88, 10ObS334/88, 10ObS331/89, 10ObS120

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Norm

ASVG §255 Dc

Rechtssatz

Das Verweisungsfeld und die Anforderungen, die mit der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auch bezüglich der Erreichung des Arbeitsplatzes verbunden sind, werden an den Verhältnissen des gesamten Arbeitsmarktes gemessen. Die Lage des Wohnortes im Einzelfall bildet ein persönliches Moment, das bei der Prüfung der Frage, ob Invalidität besteht, außer Betracht zu bleiben hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084871

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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