RS OGH 1987/9/8 10ObS56/87

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Norm

ASVG §255 Ca
ASVG §273
ASVG §300
InvEG §6

Rechtssatz

Bedarf ein Versicherter im Hinblick auf körperliche Gebrechen einer besonderen Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, so ist seine Verweisung auf den Arbeitsmarkt nur möglich, wenn eine entsprechende Anzahl von in dieser Weise eingerichteten Arbeitsplätzen besteht oder auf andere Weise, etwa durch Kostenübernahme oder Beistellung von Hilfsmitteln (§§ 300 ff ASVG oder § 6 InvEG) die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes sichergestellt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077652

Dokumentnummer

JJR_19870908_OGH0002_010OBS00056_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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