Norm
EO §1 Z16 IINRechtssatz
Eine Schiedsklausel ist nicht deshalb unwirksam, weil eine einzelne Verfahrensabmachung unwirksam ist. Nur wenn die nichtigen Teile das Gesamtgepräge der vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit betreffen, würde dies auch die Nichtigkeit der gesamten Schiedsklausel nach sich ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000238Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022