Norm
ABGB §1389Rechtssatz
Ein Vergleich in einem Rechtsstreit, in dem eine bestimmte Art von Mängeln eines Werkes geltend gemacht worden ist, umfaßt nicht jene weiteren Mängel, die bis dahin nicht vorhanden und auch nicht etwa schon auf Grund der entdeckten Mängel zu erwarten waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0032493Dokumentnummer
JJR_19870909_OGH0002_0030OB00041_8700000_002