Norm
StGB §297Rechtssatz
Auch ein nicht eindeutiger, mehrere Möglichkeiten (zumal im Vorsatzbereich) offenlassender, wahrheitswidriger Vorwurf (einer gefährlichen Drohung) verwirklicht wegen der Gefahr des behördlichen Einschreitens den Tatbestand der Verleumdung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0096520Dokumentnummer
JJR_19870910_OGH0002_0130OS00084_8700000_001