RS OGH 1987/9/10 13Os84/87, 13Os56/88, 12Os44/89

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Veröffentlicht am 10.09.1987
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Norm

StGB §297

Rechtssatz

Auch ein nicht eindeutiger, mehrere Möglichkeiten (zumal im Vorsatzbereich) offenlassender, wahrheitswidriger Vorwurf (einer gefährlichen Drohung) verwirklicht wegen der Gefahr des behördlichen Einschreitens den Tatbestand der Verleumdung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0096520

Dokumentnummer

JJR_19870910_OGH0002_0130OS00084_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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