RS OGH 1987/9/10 13Os132/87, 12Os46/03, 11Os90/06d

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Veröffentlicht am 10.09.1987
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Norm

StGB §31
StPO §56

Rechtssatz

§ 31 StGB setzt als Ausfluss des Absorptionsgrundsatzes des § 28 StGB voraus, dass eine gemeinsame Aburteilung aller strafbaren Handlungen nach der Zeit ihrer Verübung prozessual (§ 56 StPO) möglich gewesen wäre. Diese grundlegende Voraussetzung, nämlich die nachträgliche Korrigierbarkeit der seinerzeitigen Nichtanwendung des § 56 StPO fehlt, wenn auch eine Straftat abgeurteilt wurde, die nach dem ersten Urteil begangen worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0091039

Dokumentnummer

JJR_19870910_OGH0002_0130OS00132_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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