RS OGH 1987/9/15 4Ob341/87, 4Ob32/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1987
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Norm

UWG §2 D11

Rechtssatz

Inserate werden in aller Regel nur von jenen Personen näher ins Auge gefaßt, die sich gerade für bestimmte Angebote interessieren. Für einen solchen Interessenten kann es aber keinen Unterschied machen, ob er die Inserate in einer Zeitung findet, die er gekauft hat, oder in einer solchen, die ihm gratis zugekommen ist. Der Vergleich von Leserzahlen ist daher zwischen diesen Medien insoweit nicht irreführend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078860

Dokumentnummer

JJR_19870915_OGH0002_0040OB00341_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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