Norm
BAG §18Rechtssatz
§ 18 Abs 1 BAG verpflichtet den Lehrherrn, den Lehrling, dessen Lehrverhältnis beendet ist, "im Betrieb" im erlernten Beruf weiterzuverwenden; was das Gesetz unter Betrieb versteht, ist nicht näher ausgeführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0052877Dokumentnummer
JJR_19870916_OGH0002_014OBA00085_8700000_005