Norm
EisbEG §4 ARechtssatz
Sind in einem enteigneten Grundstück abbauwürdige Schotterlager vorhanden, ist nicht auf die tatsächliche Verwendung zur Zeit der Enteignung abzustellen, sondern auf die konkrete Möglichkeit seiner Verwendung; es ist zu beurteilen, ob im Enteignungszeitpunkt ein Schotterabbau rechtlich und tatsächlich (wirtschaftlich) möglich gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0058047Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2014