Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Wird eine gemäß § 118 WRG auf Grund eines Bescheides des BM für Landwirtschaft und Forstwirtschaft geleistete Entschädigung deshalb zurückgefordert, weil der sie festsetzende Bescheid vom VwGH wegen Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörden aufgehoben wurde, ist der Rechtsweg zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0033895Dokumentnummer
JJR_19870923_OGH0002_0010OB00029_8700000_001