Norm
UrhG §74 Abs3Rechtssatz
§ 74 Abs 3 UrhG ist eine Vorschrift zum Schutz geistiger Interessen. Damit sind nicht nur ideelle, sondern auch kommerzielle Interessen - wie die Wahrung des Rufes eines Unternehmens - gemeint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077160Dokumentnummer
JJR_19870929_OGH0002_0040OB00362_8700000_001