RS OGH 1987/9/29 4Ob362/87, 4Ob76/88

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Norm

UrhG §74 Abs3

Rechtssatz

§ 74 Abs 3 UrhG ist eine Vorschrift zum Schutz geistiger Interessen. Damit sind nicht nur ideelle, sondern auch kommerzielle Interessen - wie die Wahrung des Rufes eines Unternehmens - gemeint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077160

Dokumentnummer

JJR_19870929_OGH0002_0040OB00362_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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