Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Wird ein Mietvertrag mit einer Gesellschaft abgeschlossen und nicht gerade auf die Personen der Gesellschafter beschränkt, bedarf es bei einem Wechsel in den Personen der Gesellschafter zum Übergang der Mietrechte auf die neuen Gesellschafter einer Zustimmung des Vermieters nicht, weil diese Zustimmung von vornherein durch den Abschluß des Mietvertrages als erteilt anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070379Dokumentnummer
JJR_19870929_OGH0002_0020OB00643_8700000_002