RS OGH 1987/9/29 2Ob643/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1987
beobachten
merken

Norm

MRG §12 Abs3 Ca

Rechtssatz

Wird ein Mietvertrag mit einer Gesellschaft abgeschlossen und nicht gerade auf die Personen der Gesellschafter beschränkt, bedarf es bei einem Wechsel in den Personen der Gesellschafter zum Übergang der Mietrechte auf die neuen Gesellschafter einer Zustimmung des Vermieters nicht, weil diese Zustimmung von vornherein durch den Abschluß des Mietvertrages als erteilt anzusehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070379

Dokumentnummer

JJR_19870929_OGH0002_0020OB00643_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten