Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Die dem Vermittlungsvertreter gegenüber abgegebene Erklärung des Vertretenen mit dem mitgeteilten Preisanbot einverstanden zu sein, bewirkt noch nicht die schlüssige Erteilung vom Abschlußvollmacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014335Dokumentnummer
JJR_19870929_OGH0002_0040OB00553_8700000_001