RS OGH 1987/9/30 ObA120/87

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Veröffentlicht am 30.09.1987
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Norm

ZPO §482 B2

Rechtssatz

Bringt der Kläger zum Ausdruck, daß er überhaupt Geld haben will und nicht etwa nur in Geld bestimmter Währung, kann er das Begehren trotz Neuerungsverbotes im Berufungsverfahren dahin präzisieren, daß er den Zuspruch in einer bestimmten Währung verlangt.

Entscheidungstexte

  • ObA 120/87
    Entscheidungstext OGH 30.09.1987 ObA 120/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042052

Dokumentnummer

JJR_19870930_OGH0002_000OBA00120_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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