RS OGH 1987/9/30 9ObA45/87

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Veröffentlicht am 30.09.1987
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Norm

IPRG §10
IPRG §49

Rechtssatz

§ 10 IPRG ist bei einer Berufung des Scheinvertreters auf eine organschaftliche Vertretung nur dann maßgebend, wenn es wenigstens im Innenverhältnis zur Gründung des Rechtssubjektes gekommen ist und damit allfällige Vorschriften über die organschaftliche Vertretung der künftigen juristischen Person und die Haftung der "Gründer" anwendbar werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077054

Dokumentnummer

JJR_19870930_OGH0002_009OBA00045_8700000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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