RS OGH 1987/10/6 10ObS44/87, 10ObS62/87, 10ObS94/88, 10ObS117/88, 10ObS157/88, 10ObS227/88, 10ObS139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1987
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Norm

ASVG §255 Ca
ASVG §273
ASVG idF 2. SVÄG 2003, BGBl I 2003/145 §255 Abs7

Rechtssatz

Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit hat zur Voraussetzung, dass eine zuvor bestandene Arbeitsfähigkeit, die zumindest die Hälfte der einer körperlich und geistig gesunden Versicherten erreicht haben muss, durch nachfolgende Entwicklungen beeinträchtigt wurde.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 44/87
    Entscheidungstext OGH 06.10.1987 10 ObS 44/87
    Veröff: SZ 60/198 = SSV-NF 1/33
  • 10 ObS 62/87
    Entscheidungstext OGH 15.12.1987 10 ObS 62/87
    Beisatz: Ein bereits vor Beginn der Erwerbstätigkeit eingetretener und damit in das Versicherungsverhältnis mitgebrachter, im wesentlichen unveränderter körperlicher oder geistiger Zustand kann daher bei Leistungen aus den Versicherungsfällen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht zum Eintritt des Versicherungsfalles führen. (T1) Veröff: SSV-NF 1/67
  • 10 ObS 94/88
    Entscheidungstext OGH 10.05.1988 10 ObS 94/88
  • 10 ObS 117/88
    Entscheidungstext OGH 31.05.1988 10 ObS 117/88
    Beis wie T1; Veröff: SSV-NF 2/60
  • 10 ObS 157/88
    Entscheidungstext OGH 06.09.1988 10 ObS 157/88
    nur: Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit hat zur Voraussetzung, dass eine zuvor bestandene Arbeitsfähigkeit, durch nachfolgende Entwicklungen beeinträchtigt wurde. (T2); Beis wie T1; Beisatz: Gilt auch für GSVG und BSVG. (T3) Veröff: SZ 61/187
  • 10 ObS 227/88
    Entscheidungstext OGH 20.09.1988 10 ObS 227/88
    nur T2; Beis wie T1; Beis wie T3
  • 10 ObS 139/88
    Entscheidungstext OGH 08.11.1988 10 ObS 139/88
    Veröff: SSV-NF 2/119
  • 10 ObS 477/89
    Entscheidungstext OGH 06.02.1990 10 ObS 477/89
    Auch
  • 10 ObS 26/90
    Entscheidungstext OGH 24.04.1990 10 ObS 26/90
    nur T2; Beis wie T1; Veröff: SZ 63/61 = SSV-NF 4/60
  • 10 ObS 379/90
    Entscheidungstext OGH 04.12.1990 10 ObS 379/90
    nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Beschränkung der Anmarschwege seit Jugend zufolge Taubstummheit und Grenzdebilität. (T4) Veröff: SSV-NF 4/160
  • 10 ObS 412/90
    Entscheidungstext OGH 15.01.1991 10 ObS 412/90
    Vgl auch
  • 10 ObS 42/91
    Entscheidungstext OGH 12.02.1991 10 ObS 42/91
    Beis wie T1; Veröff: SZ 64/12 = SSV-NF 5/14
  • 10 ObS 249/91
    Entscheidungstext OGH 24.09.1991 10 ObS 249/91
    Beis wie T1; Beisatz: Hier: Taubstummheit seit Kindheit. (T5) Veröff: SSV-NF 5/100
  • 10 ObS 51/92
    Entscheidungstext OGH 10.03.1992 10 ObS 51/92
    Beisatz: Umstände, die zwar eine geminderte Arbeitsfähigkeit zur Folge haben oder einen Beitrag zu einer solchen leisten, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten aber nichts zu tun haben, führen also nicht zu Invalidität. (T6) Veröff: SSV-NF 6/28
  • 10 ObS 46/92
    Entscheidungstext OGH 10.03.1992 10 ObS 46/92
    Beis wie T1
  • 10 ObS 186/93
    Entscheidungstext OGH 21.09.1993 10 ObS 186/93
    nur T2; Beis wie T1
  • 10 ObS 246/93
    Entscheidungstext OGH 18.01.1994 10 ObS 246/93
    Ähnlich; nur T2; Beisatz: Krankengeld. (T7)
  • 10 ObS 225/94
    Entscheidungstext OGH 27.09.1994 10 ObS 225/94
  • 10 ObS 107/95
    Entscheidungstext OGH 20.06.1995 10 ObS 107/95
    Auch; nur T2
  • 10 ObS 140/95
    Entscheidungstext OGH 20.07.1995 10 ObS 140/95
    Beis wie T1
  • 10 ObS 26/96
    Entscheidungstext OGH 06.02.1996 10 ObS 26/96
    Auch; nur T2; Beis wie T1
  • 10 ObS 32/96
    Entscheidungstext OGH 27.02.1996 10 ObS 32/96
    nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Die für den Anspruch auf eine Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit allgemein aufgestellten Grundsätze sind auch für die Begründung beziehungsweise den Erhalt des Berufsschutzes anzuwenden. (T8)
  • 10 ObS 2144/96h
    Entscheidungstext OGH 11.06.1996 10 ObS 2144/96h
    Auch; nur T2; Beis wie T1; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Seit Kindheit bestehender Analphabetismus hinsichtlich der Muttersprache (Türkisch) und in der Folge auch hinsichtlich Deutsch. (T9)
  • 10 ObS 29/96
    Entscheidungstext OGH 06.02.1996 10 ObS 29/96
    Auch
  • 10 ObS 90/97a
    Entscheidungstext OGH 15.04.1997 10 ObS 90/97a
    nur T2; Beis wie T1
  • 10 ObS 279/97w
    Entscheidungstext OGH 30.09.1997 10 ObS 279/97w
    nur T2; Beisatz: Zur Prüfung dieser Frage ist es erforderlich, den körperlichen und geistigen Zustand des Versicherten bei Aufnahme der Berufstätigkeit und Eintritt in das Versicherungsverhältnis jenem bei Antragstellung gegenüberzustellen. Als Beginn des Eintritts in das Versicherungsverhältnis ist hiebei bei einem Lehrling (anders als zur Frage des Berufsschutzes nach § 255 Abs 2 ASVG) auf den Beginn der Lehrzeit abzustellen. (T10)
  • 10 ObS 94/98s
    Entscheidungstext OGH 10.03.1998 10 ObS 94/98s
    Beis wie T1; Beis wie T3
  • 10 ObS 46/98g
    Entscheidungstext OGH 14.04.1998 10 ObS 46/98g
    Vgl auch; Beis wie T1
  • 10 ObS 190/98h
    Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 190/98h
    Auch; nur T2; Beis wie T1
  • 10 ObS 229/98v
    Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 229/98v
    Vgl auch; Beis wie T6
  • 10 ObS 13/99f
    Entscheidungstext OGH 26.01.1999 10 ObS 13/99f
    Auch; Beis wie T1; Beisatz: Wer trotz bestehender Behinderung, die ihn vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausschließen würde, Versicherungszeiten erwirbt, kann sich nach Erreichung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension nicht darauf berufen, dass er ohne Änderung seines körperlichen oder geistigen Zustandes wegen seiner Behinderung nunmehr berufsunfähig sei. (T11)
  • 10 ObS 399/98v
    Entscheidungstext OGH 30.03.1999 10 ObS 399/98v
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T3
  • 10 ObS 81/99f
    Entscheidungstext OGH 04.05.1999 10 ObS 81/99f
    Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Steht nicht fest, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist das von Amts wegen zu prüfen. (T12)
  • 10 ObS 88/99k
    Entscheidungstext OGH 05.10.1999 10 ObS 88/99k
    Vgl auch; Beis wie T1
  • 10 ObS 294/99d
    Entscheidungstext OGH 09.11.1999 10 ObS 294/99d
    Vgl aber; Beisatz: Konnte der Anmarschweg schon ab Eintritt in das Berufsleben nicht unter den üblichen Bedingungen zurückgelegt werden, so kann dennoch dann, wenn in der Folge in anderen Bereichen die Fähigkeit zur Verrichtung der Arbeitstätigkeit herabsinkt, Berufsunfähigkeit eintreten. (T13)
  • 10 ObS 320/00g
    Entscheidungstext OGH 14.11.2000 10 ObS 320/00g
    Vgl auch; nur T2; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T9
  • 10 ObS 25/01a
    Entscheidungstext OGH 20.03.2001 10 ObS 25/01a
    nur T2; Beis wie T1; Beis wie T10 nur: Zur Prüfung dieser Frage ist es erforderlich, den körperlichen und geistigen Zustand des Versicherten bei Aufnahme der Berufstätigkeit und Eintritt in das Versicherungsverhältnis jenem bei Antragstellung gegenüberzustellen. (T14); Veröff: SZ 74/48
  • 10 ObS 114/01i
    Entscheidungstext OGH 22.05.2001 10 ObS 114/01i
    nur T2; Beisatz: Der bloße Erwerb von Versicherungszeiten hat noch nicht zwingend das Vorliegen einer Arbeitsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Voraussetzung, weil eine Tätigkeit von Anfang an auf Kosten der Gesundheit des Versicherten oder nur mit besonderem Entgegenkommen des Dienstgebers verrichtet werden kann. (T15)
  • 10 ObS 141/01k
    Entscheidungstext OGH 12.06.2001 10 ObS 141/01k
    Auch; nur T2; Beis wie T1; Beis ähnlich wie T11; Beisatz: Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bezweckt den Schutz des Versicherten vor den Auswirkungen einer körperlich oder geistig bedingten Herabsetzung seiner Arbeitsfähigkeit. Dieser Versicherungsfall kann nur eintreten, wenn während der versicherten Tätigkeit Arbeitsfähigkeit bestanden hat. Gegen dieses Ergebnis bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (T16)
  • 10 ObS 160/01d
    Entscheidungstext OGH 10.07.2001 10 ObS 160/01d
    nur T2; Beis wie T1; Beis wie T14; Beisatz: Maßgebend ist die entscheidende Beeinträchtigung der zuvor bestandenen Arbeitsfähigkeit während des Erwerbslebens. Es ist nicht zulässig, das Vorliegen von Invalidität damit zu verneinen, dass ein einzelner Teilbereich von möglichen Tätigkeiten herausgegriffen wird, den der Versicherte weder bei Eintritt im Erwerbsleben noch bei Antragstellung verrichten konnte. (T17)
  • 10 ObS 342/01v
    Entscheidungstext OGH 15.01.2002 10 ObS 342/01v
    nur T2; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Dies ist nicht so zu verstehen, dass diejenigen einzelnen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsfähigkeit bei Eintritt in das Erwerbsleben zwar bereits herabsetzten, aber nicht ausschlossen, bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit außer Betracht zu lassen wären. Vielmehr ist entscheidend, ob der Versicherte bei Eintritt in das Erwerbsleben arbeitsfähig war und ob sich eine zu diesem Zeitpunkt vorhandene Arbeitsfähigkeit im Laufe des Erwerbslebens verschlechtert hat. (T18)
  • 10 ObS 75/02f
    Entscheidungstext OGH 19.03.2002 10 ObS 75/02f
    nur T2; Beis wie T1
  • 10 ObS 163/02x
    Entscheidungstext OGH 28.05.2002 10 ObS 163/02x
    Auch; Beis wie T1; Beisatz: Wenn eingebrachte Behinderungen bestehen, haben diese daher bei Prüfung eines Pensionsanspruches wegen geminderter Arbeitsfähigkeit außer Betracht zu bleiben und es ist nur zu untersuchen, ob sich außerhalb dieser eingebrachten Behinderung eine Änderung ergeben hat, die zu einem Herabsinken der Arbeitsfähigkeit geführt hat (SSV-NF 13/130 ua). (T19)
  • 10 ObS 282/02x
    Entscheidungstext OGH 17.09.2002 10 ObS 282/02x
    nur T2; Beis wie T14; Beis wie T1; Beisatz: Es ist nicht erforderlich, dass eine beim Eintritt in das Versicherungsverhältnis schon geminderte Arbeitsfähigkeit auf die Hälfte des in diesem Zeitpunkt bestehenden Umfangs herabsinkt. Der Vergleich mit der Arbeitsfähigkeit einer gesunden Vergleichsperson zeigt vielmehr, dass die Arbeitsfähigkeit beim Eintritt in das Versicherungsverhältnis nur - wenn auch geringfügig - über der Hälfte derjenigen der Vergleichsperson gelegen haben und dann unter diese Grenze herabgesunken sein muss. (T20)
  • 10 ObS 334/02v
    Entscheidungstext OGH 14.01.2003 10 ObS 334/02v
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T16
  • 10 ObS 249/02v
    Entscheidungstext OGH 02.09.2003 10 ObS 249/02v
    Beis wie T1; Beis wie T11; Beis wie T14; Beis wie T16; Beisatz: Der Erwerb besonders vieler Beitragsmonate (hier: 221) scheint dafür zu sprechen, dass der Versicherte in der Lage war, eine verwertbare Arbeitsleistung zu erbringen. (T21)
  • 10 ObS 59/05g
    Entscheidungstext OGH 06.09.2005 10 ObS 59/05g
    Vgl auch; Beisatz: Für die Frage des Zeitpunktes des „Eintrittes in das Berufsleben (Erwerbsleben)" ist auf die erstmalige Aufnahme einer die Pflichtversicherung begründenden Beschäftigung (§ 255 Abs 7 ASVG) abzustellen. (T22)
  • 10 ObS 75/05k
    Entscheidungstext OGH 08.11.2005 10 ObS 75/05k
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T14; Beis wie T20 nur: Der Vergleich mit der Arbeitsfähigkeit einer gesunden Vergleichsperson zeigt vielmehr, dass die Arbeitsfähigkeit beim Eintritt in das Versicherungsverhältnis nur - wenn auch geringfügig - über der Hälfte derjenigen der Vergleichsperson gelegen haben und dann unter diese Grenze herabgesunken sein muss. (T23)
  • 10 ObS 107/07v
    Entscheidungstext OGH 11.09.2007 10 ObS 107/07v
    Auch; Beis wie T16
  • 10 ObS 85/08k
    Entscheidungstext OGH 24.07.2008 10 ObS 85/08k
    Auch; Beis ähnlich wie T8; Beisatz: Auch für die Begründung beziehungsweise den Erhalt des Berufsschutzes ist es somit erforderlich, dass der Versicherte, ausgehend von seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (zum Zeitpunkt der Aufnahme dieser Tätigkeit), vorerst in der Lage gewesen sein muss, die in Frage stehende Tätigkeit zu verrichten, und dass durch eine nachfolgende Entwicklung nach Aufnahme dieser Tätigkeit die ursprüngliche Leistungsfähigkeit so weit verschlechtert wurde, dass nunmehr eine Tätigkeit in dem durch den Berufsschutz begründeten Verweisungsfeld nicht mehr möglich ist. (T24)
  • 10 ObS 64/09y
    Entscheidungstext OGH 16.06.2009 10 ObS 64/09y
    Beis wie T14; Beis wie T20; Beis wie T22; Beis wie T15
  • 10 ObS 165/09a
    Entscheidungstext OGH 24.11.2009 10 ObS 165/09a
    Auch; Beis ähnlich wie T16
  • 10 ObS 144/10i
    Entscheidungstext OGH 21.12.2010 10 ObS 144/10i
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T10; Beis wie T14; Beis wie T15; Beis wie T22; Beisatz: Für die Beurteilung des maßgeblichen Vergleichszeitpunkts am Beginn der Erwerbskarriere ist nicht allein auf die Begründung einer Pflichtversicherung (etwa im Rahmen von „Schulungsmaßnahmen“ nach dem AMFG) abzustellen, sondern auf beide Elemente ? Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Eintritt in die Pflichtversicherung ? kombiniert. (T25)
  • 10 ObS 33/12v
    Entscheidungstext OGH 12.04.2012 10 ObS 33/12v
    Vgl auch; Beisatz: Als Beginn des Eintritts in das Versicherungsverhältnis ist hier auf den Beginn des Zivildienstes abzustellen. (T26)
  • 10 ObS 45/13k
    Entscheidungstext OGH 25.06.2013 10 ObS 45/13k
    Beis wie T1; Beis ähnlich wie T15; Beis wie T25; Beis wie T26; Beisatz: Hier: Überbetriebliche Lehrausbildung des LFI Steiermark, Schulungsstandort Gleisdorf. (T27)
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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