Norm
EO §381 ARechtssatz
Unter den Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO kann dem Gegner der gefährdeten Partei auch die einstweilige Duldung der Veränderung eines bestehenden Zustandes aufgetragen werden, wenn neben den Gefährdungsvoraussetzungen der materiellrechtliche Duldungsanspruch behauptet und bescheinigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004942Dokumentnummer
JJR_19871006_OGH0002_0050OB00085_8700000_002