Norm
ASVG §120 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage. Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit liegen vor, wenn der Erkrankte nicht oder doch nur mit Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084726Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.02.2022