EO §381 A EO §381 B EO §381 D MRG §9 Abs1 MRG §37 Abs1 Z6
Rechtssatz
Bei dem in § 9 MRG normierten im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG durchzusetzenden Duldungsanspruch des Hauptmieters handelt es sich um einen Anspruch, zu dessen Sicherung die Erlassung gerichtlicher einstweiliger Verfügungen grundsätzlich zulässig ist.