Norm
ZustG §16Rechtssatz
Ersatzzustellung ist nicht nur zulässig, wenn sich der Empfänger an der Abgabestelle nicht aufhält, sondern auch dann, wenn ihm die Sendung aus anderen (hier: krankheitsbedingten) Gründen nicht zugestellt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083874Dokumentnummer
JJR_19871007_OGH0002_0030OB00110_8600000_005