Norm
AHG §6Rechtssatz
Ob rechtliche Schlüsse auf das Vorliegen von Schadenersatzansprüchen und deren Verfolgung gezogen werden müssen, gehört nicht mehr zum rein tatsächlich zu verstehenden Wissen des Geschädigten, welches im Sinne des § 1489 ABGB den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist auslöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0034321Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022