Norm
ZPO §568Rechtssatz
§ 568 ZPO ist nicht anzuwenden, wenn sich die Räumungsexekution gegen den Untermieter richtet, der sein Recht vom Wohnungseigentumsbewerber nach Übergabe der Wohnung ableitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0044971Dokumentnummer
JJR_19871008_OGH0002_0060OB00657_8700000_001