Norm
ABGB §198 CRechtssatz
Die Großmutter hat iSd § 198 Abs 2 ABGB keinen Anspruch auf Bestellung zum Vormund für das uneheliche Kind ihrer verstorbenen Tochter und ist deshalb nicht rekursberechtigt, wenn ihr darauf hinzielender Antrag abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0006915Dokumentnummer
JJR_19871020_OGH0002_0050OB00579_8700000_001