RS OGH 1987/10/20 5Ob579/87

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Norm

ABGB §198 C
AußStrG §9 A2c

Rechtssatz

Die Großmutter hat iSd § 198 Abs 2 ABGB keinen Anspruch auf Bestellung zum Vormund für das uneheliche Kind ihrer verstorbenen Tochter und ist deshalb nicht rekursberechtigt, wenn ihr darauf hinzielender Antrag abgewiesen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0006915

Dokumentnummer

JJR_19871020_OGH0002_0050OB00579_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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