Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Vertritt etwa ein Rechtsanwalt im Zuge seiner Vertretungstätigkeit in einem Punkt eine unrichtige Rechtsauffassung, ohne daß dies nachteilige Folgen für seinen Klienten hat, so rechtfertigt dies auch nicht den Verlust oder auch nur eine Kürzung seines Entgeltanspruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0038735Dokumentnummer
JJR_19871020_OGH0002_0040OB00557_8700000_002