RS OGH 1987/10/20 4Ob546/87

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Norm

ABGB §364c D3

Rechtssatz

Die der Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes zugrunde liegende Vereinbarung darf kein rechtsgrundloses, abstraktes, sondern muß ein kausales Rechtsgeschäft sein; das Verbot muß entweder im Zusammenhang mit einem die Liegenschaft betreffenden Rechtsgeschäft stehen oder doch die Vereinbarung den wirtschaftlichen Grund des Verbotes zum Ausdruck bringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010811

Dokumentnummer

JJR_19871020_OGH0002_0040OB00546_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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