RS OGH 1987/10/20 10ObS101/87, 10ObS89/87, 9ObS38/87, 10ObS40/88, 10ObS196/90, 10ObS363/90, 10ObS50/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1987
beobachten
merken

Norm

ASVG §105a

Rechtssatz

Ein Hilflosenzuschuß darf auf Dauer nur entzogen werden, wenn seine im § 105 a Abs 1 ASVG angeführten Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind. Ob eine solche anspruchsvernichtende Änderung der Umstände eingetreten ist, ist durch Vergleich der zur Zeit der Gewährung (nicht etwa der Weitergewährung) des Hilflosenzuschusses gegebenen mit den nunmehrigen Verhältnissen des Rentners (Pensionisten) festzustellen. Ist keine wesentliche Änderung eingetreten, dann kann der Hilflosenzuschuß wegen der Rechtskraft des Zuerkennungsbescheides auch dann nicht entzogen werden, wenn seine Voraussetzungen im Zeitpunkt seiner Gewährung gefehlt haben.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 89/87
    Entscheidungstext OGH 20.10.1987 10 ObS 89/87
    Auch; Veröff: SSV-NF 1/43
  • 10 ObS 101/87
    Entscheidungstext OGH 20.10.1987 10 ObS 101/87
    Veröff: SSV-NF 1/44
  • 9 ObS 38/87
    Entscheidungstext OGH 27.01.1988 9 ObS 38/87
    Vgl auch
  • 10 ObS 40/88
    Entscheidungstext OGH 26.04.1988 10 ObS 40/88
    Auch; Veröff: SSV-NF 2/43
  • 10 ObS 196/90
    Entscheidungstext OGH 29.05.1990 10 ObS 196/90
  • 10 ObS 363/90
    Entscheidungstext OGH 20.11.1990 10 ObS 363/90
    Auch; nur: Ob eine solche anspruchsvernichtende Änderung der Umstände eingetreten ist, ist durch Vergleich der zur Zeit der Gewährung (nicht etwa der Weitergewährung) des Hilflosenzuschusses gegebenen mit den nunmehrigen Verhältnissen des Rentners (Pensionisten) festzustellen. (T1) Beisatz: Hier: Entziehung der Invaliditätspension (T2) Veröff: SSV-NF 4/149
  • 10 ObS 50/91
    Entscheidungstext OGH 26.02.1991 10 ObS 50/91
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084084

Dokumentnummer

JJR_19871020_OGH0002_010OBS00101_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten