RS OGH 1987/10/20 4Ob365/87

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Norm

UWG §2 C2c

Rechtssatz

Mit dem Wort "schneller" wird auf die für die Beurteilung der Qualität von Tageszeitungen besonders wichtige Raschheit bei der Nachrichtenübermittlung hingewiesen. Daran ändert auch nichts, daß der Großteil der Tagesberichte über Agenturen bezogen wird, weil es bei dieser Beurteilung nicht auf die Verfügbarkeit, sondern auf das tatsächliche Veröffentlichen der Nachricht ankommt. - "Neue Vorarlberger Tageszeitung, schneller, aktueller"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078398

Dokumentnummer

JJR_19871020_OGH0002_0040OB00365_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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