Norm
UWG §2 C2cRechtssatz
Mit dem Wort "schneller" wird auf die für die Beurteilung der Qualität von Tageszeitungen besonders wichtige Raschheit bei der Nachrichtenübermittlung hingewiesen. Daran ändert auch nichts, daß der Großteil der Tagesberichte über Agenturen bezogen wird, weil es bei dieser Beurteilung nicht auf die Verfügbarkeit, sondern auf das tatsächliche Veröffentlichen der Nachricht ankommt. - "Neue Vorarlberger Tageszeitung, schneller, aktueller"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078398Dokumentnummer
JJR_19871020_OGH0002_0040OB00365_8700000_001