Norm
AZG §7 Abs3Rechtssatz
Kommt es im Rahmen der verlängerten Einsatzzeit zu einer Verlängerung der Arbeitszeit, ist aus dem in § 16 Abs 3 und 4 AZG erfolgten Verweis auf § 7 Abs 3 AZG zu schließen, daß die verlängerte Arbeitszeit Überstundenarbeit ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051499Dokumentnummer
JJR_19871021_OGH0002_014OBA00503_8700000_002