Norm
ABGB §1151 IVRechtssatz
Verpflichtet sich eine Solosängerin zu bestimmten Auftritten in der BRD, bei denen sie sich auch vertreten lassen kann, und fehlt es an der persönlichen Abhängigkeit zum Vertragspartner, überwiegen die Elemente des Werkvertrages jene des Arbeitsvertrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029555Dokumentnummer
JJR_19871021_OGH0002_014OBA00077_8700000_001