RS OGH 1987/10/21 14ObA77/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1987
beobachten
merken

Norm

ABGB §1151 IV
ABGB §1165
dAMFG §19 Abs1

Rechtssatz

Verpflichtet sich eine Solosängerin zu bestimmten Auftritten in der BRD, bei denen sie sich auch vertreten lassen kann, und fehlt es an der persönlichen Abhängigkeit zum Vertragspartner, überwiegen die Elemente des Werkvertrages jene des Arbeitsvertrages.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029555

Dokumentnummer

JJR_19871021_OGH0002_014OBA00077_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten