RS OGH 1987/10/21 1Ob641/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1987
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Norm

ABGB §936 IV
ABGB §1118 A1
PatG 1970 §35

Rechtssatz

Auch wenn durch einen Brand eine Betriebsunterbrechung eingetreten ist und der Franchisegeber eine Herabsetzung der Mindestfranchisegebühr verweigerte, ist der Franchisenehmer, der seinen Baumarkt auf eigene Gefahr zu führen hat, nicht berechtigt, den Vertrag mittels außerordentliche Aufkündigung zu lösen, da sein Risiko versicherbar war.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 641/87
    Entscheidungstext OGH 21.10.1987 1 Ob 641/87
    Veröff: EvBl 1988/31 S 307 = RdW 1988,88 = SZ 60/218

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030735

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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