Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Auch wenn durch einen Brand eine Betriebsunterbrechung eingetreten ist und der Franchisegeber eine Herabsetzung der Mindestfranchisegebühr verweigerte, ist der Franchisenehmer, der seinen Baumarkt auf eigene Gefahr zu führen hat, nicht berechtigt, den Vertrag mittels außerordentliche Aufkündigung zu lösen, da sein Risiko versicherbar war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030735Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008