Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Ist der Franchisegeber durch vertraglich bedungenes Weisungsrecht über Ausgestaltung, Einrichtung und Warenbezug dem Franchisenehmer übergeordnet (Subordinationsfranchise), sind für die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund zur sofortigen Auslösung des Vertrages gegeben ist, die Wertungen des Handelsvertreterrechtes heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030721Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008