RS OGH 1987/10/28 3Ob93/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1987
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Norm

ABGB §986 E
EO §7 Be
EO §35 Af
EO §35 Ag
EO §54
Haager Unterhaltsvollstreckungsabkommen Art1

Rechtssatz

Enthält ein Exekutionstitel eine Wertsicherungsklausel, so steht für den Fall einer sich daraus ergebenden Herabsetzung des geschuldeten Geldbetrages der Weg der Oppositionsklage offen. Es ist nicht erforderlich, schon im Exekutionsantrag den Nachweis zu erbringen, daß keine Herabsetzung eingetreten sei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0001050

Dokumentnummer

JJR_19871028_OGH0002_0030OB00093_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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