Norm
ABGB §986 ERechtssatz
Bei Exekutionstiteln mit einer Wertsicherungsklausel kann der im Exekutionstitel genannte Betrag sofort und ohne zusätzliche Behauptungen oder Beweise betrieben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000512Dokumentnummer
JJR_19871028_OGH0002_0030OB00093_8700000_001