Norm
ABGB §918 Ib1Rechtssatz
Teilbarkeit oder Unteilbarkeit der Erfüllung von Hauptleistung einerseits und Nebenleistung andererseits ist nach § 918 Abs 2 ABGB zu beurteilen, wobei allerdings dann, wenn die Nebenpflicht auf Dauerleistung gerichtet ist, die Rechtssätze über die vorzeitige Auflösung von Dauerschuldverhältnissen heranzuziehen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0018299Dokumentnummer
JJR_19871103_OGH0002_0050OB00584_8700000_001