- 10 ObS 73/87
Veröff: SZ 6/231 = SSV-NF 1/48
- 10 ObS 125/87
- 10 ObS 316/88
- 10 ObS 358/88
Auch
- 10 ObS 29/89
- 10 ObS 60/89
- 10 ObS 134/89
Vgl auch; Beisatz: Es ist aber nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber denjenigen, der die Kenntnisse und Fähigkeiten auf andere Art, also etwa durch eine Ausbildung im Ausland, erwarb, schlechter als denjenigen stellen wollte, dessen Kenntnisse und Fähigkeiten nur auf seine praktische Arbeit zurückgehen soferne er diese theoretischen Kenntnisse bei seiner beruflichen Tätigkeit auch praktisch anzuwenden hatte. (T1)
Veröff: SSV-NF 3/70
- 10 ObS 393/89
- 10 ObS 267/89
- 10 ObS 169/90
Veröff: SSV-NF 4/80
- 10 ObS 114/92
nur: Ob ein angelernter Beruf vorliegt ist eine Rechtsfrage. (T2)
Veröff: SSV-NF 6/69
- 10 ObS 164/92
Veröff: SSV-NF 6/88
- 10 ObS 47/93
Beisatz: Die Feststellung der vom Versicherten erworbenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeit gehört zur Tatfrage. (T3)
- 10 ObS 44/93
nur T2
- 10 ObS 35/93
Auch; Beisatz: Schwimmlehrer mit einhundertzwanzigstündigem Lehrgang für Bademeister: kein angelernter Beruf. (T4)
Veröff: SSV-NF 7/49
- 10 ObS 217/93
nur T2; Beisatz: Die Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten, über die der Versicherte verfügt, gehört zur Tatfrage, die Beurteilung, ob er in einem angelernten Beruf tätig war, zur rechtlichen Beurteilung. (T5)
- 10 ObS 378/97d
Vgl auch; Beis wie T3
- 10 ObS 361/98f
Vgl auch; Beis wie T3
- 10 ObS 80/99h
Vgl; Beisatz: An die Feststellung der Tatsacheninstanzen, dass ein Versicherter in seiner bisherigen Berufstätigkeit keine qualifizierten Kenntnisse eines bestimmten Lehrberufes erworben hat, ist der Oberste Gerichtshof grundsätzlich gebunden. (T6)
- 10 ObS 84/99x
Vgl auch; Beis wie T5
- 10 ObS 286/00g
nur T2; Beis wie T5
- 10 ObS 357/00y
nur T2; Beisatz: Ob eine gelernte oder angelernte Tätigkeit im Sinn des § 255 Abs 1 und 2 ASVG vorliegt und dem Versicherten daher Berufsschutz im Sinne dieser Gesetzesstelle zukommt, ist eine Rechtsfrage. (T7)
- 10 ObS 208/01p
nur T2; Beis wie T5; Beis ähnlich wie T6
- 10 ObS 56/02m
nur T2; Beis wie T3
- 10 ObS 126/02f
- 10 ObS 38/02i
Auch; Beis wie T5
- 10 ObS 48/02k
Vgl auch; Beis ähnlich wie T5 nur: Die Beurteilung, ob der Versicherte in einem angelernten Beruf tätig war, gehört zur rechtlichen Beurteilung. (T8)
- 10 ObS 192/02m
Vgl auch; Beisatz: Bei der Frage, ob bestimmte Tätigkeiten berufsschutzerhaltend waren, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die - sofern nicht offenkundig - in jedem Einzelfall aufgrund der Feststellungen über Inhalt und Qualifikation der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Teiltätigkeit von Amtswegen zu prüfen ist. (T9)
- 10 ObS 220/02d
Auch; Beis ähnlich wie T9; Beisatz: Nur dann, wenn jeglicher Anhaltspunkt dafür fehlt, dass ein Versicherter Berufsschutz genießt, bedarf es keiner weiteren Erhebungen und Feststellungen über die Art der Tätigkeit. (T10)
- 10 ObS 260/02m
Auch; Beisatz: Die Frage, welche Voraussetzungen für die Ausübung eines bestimmten Berufes erforderlich sind und mit welchen Anforderungen dieser Beruf verbunden ist, ist eine Tatfrage. (T11)
- 10 ObS 267/02s
- 10 ObS 336/02p
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T10
- 10 ObS 122/03v
Vgl auch; Beis wie T10
- 10 ObS 72/04t
nur T9
- 10 ObS 12/05w
Auch
- 10 ObS 16/09i
- 10 ObS 121/10g
Auch
- 10 ObS 37/12g
Entscheidungstext OGH 05.06.2012 10 ObS 37/12g
Auch
- 10 ObS 90/12a
Entscheidungstext OGH 10.09.2012 10 ObS 90/12a
Auch; Veröff: SZ 2012/85
- 10 ObS 133/12z
Entscheidungstext OGH 02.10.2012 10 ObS 133/12z
Auch; Beis wie T11
- 10 ObS 173/13h
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 10 ObS 173/13h
Auch; Beis wie T11
- 10 ObS 137/13i
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 10 ObS 137/13i
- 10 ObS 75/14y
Entscheidungstext OGH 15.07.2014 10 ObS 75/14y
Vgl auch; Beis wie T11
- 10 ObS 105/14k
Entscheidungstext OGH 30.09.2014 10 ObS 105/14k
Auch; nur T2; Beis wie T11
- 10 ObS 91/16d
Entscheidungstext OGH 19.07.2016 10 ObS 91/16d
- 10 ObS 70/18v
- 10 ObS 120/21a
Beis wie T7