Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Die Treuepflicht des Rechtsanwaltes geht über die Zeit nach Beendigung des Mandates hinaus; er muss die Interessen der von ihm vertretenen Vertragsteile auch bei allfälligen späteren Vorgängen und Verträgen, die den von ihm während des Mandates errichteten Vertrag berühren, wahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0038728Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.03.2022