Norm
ABGB §914 IIIbRechtssatz
Die Auslegung einer Vereinbarung über eine (wertgesicherte) Betriebspension hat sich am Zweck dieser Regelung, dem Begünstigten einen gehobenen Lebensstandard für die gesamte Dauer des Ruhestandes zu sichern, zu orientieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017765Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017