Norm
ABGB §1486 Z5Rechtssatz
Aus der § 37 Abs 2 AngG nicht entsprechenden Erklärung des Dienstgebers, nur einen Teil des dem Arbeitnehmer zuletzt zukommenden Entgelts während der Dauer der Beschränkung zu leisten, erwächst dem Arbeitnehmer infolge Nichtigkeit dieser Vereinbarung kein Recht, die Ergänzung auf das volle Entgelt zu verlangen. Damit kommt es auch auf die Frage der Verjährung der Ansprüche des Dienstnehmers nicht an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Erwerbstätigkeit, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Lohn, Gehalt, Fortzahlung, Weiterzahlung, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029920Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_009OBA00155_8700000_001