Norm
ASVG §101Rechtssatz
Wurde über einen Anspruch bescheidmäßig entschieden, so kann gegen eine über einen Antrag auf Herstellung des gesetzlichen Zustandes ergehende Entscheidung des Versicherungsträgers Klage erhoben werden. Es handelt sich um eine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 ASGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084101Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_009OBS00019_8700000_001