Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Besteht nach dem Dienstvertrag eine geteilte tägliche Arbeitszeit und begibt sich der Versicherte während der Mittagspause in seine Wohnung, so stehen sowohl der Weg während der Mittagspause nach Hause, wie auch der Rückweg zum Betrieb nach deren Ende unter Versicherungsschutz. Durch eine Unterbrechung des Weges zum Betrieb zur Besorgung privater Angelegenheiten wird der Versicherungsschutz für die Fortsetzung des Arbeitsweges nach Ende der Unterbrechung nicht aufgehoben. (§ 48 ASGG)
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084906Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_009OBS00024_8700000_001