Norm
StVG §1 Z5Rechtssatz
Beim unmittelbar aufeinanderfolgenden Vollzug mehrerer Strafurteile ist die Nichtanrechnung einer vom Strafgefangenen im Hausarrest zugebrachten Zeit gegebenenfalls auch dann anzuordnen, wenn er inzwischen eine Anschlußhaft verbüßt; maßgebend ist allein die Einheit des Vollzuges.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0087302Dokumentnummer
JJR_19871106_OGH0002_0150OS00153_8700000_001