Norm
IPRG §36Rechtssatz
Kommt ein Kunde in ein Reisebüro und schließt dort auf Grund der ihm vorgelegten Prospekte eine Reiseveranstaltungsvertrag ab, liegt keine Anbahnung des Geschäftes durch einen Unternehmer vor, sodaß nicht § 41 Abs 1 sondern § 36 IPRG anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077256Dokumentnummer
JJR_19871110_OGH0002_0020OB00701_8600000_001