Norm
AHG §1 Abs2 FRechtssatz
Die in § 1 Abs 2 AHG aufgezählten Typen von Verleihungsakten der Organeigenschaft sind nur demonstrativer Natur. Mitglieder einer vom Brandschutzbeauftragten einer Schule zu einer Brandschutzübung beigezogenen Freiwilligen Feuerwehr sind daher Organe im Sinne des § 1 Abs 2 AHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0049950Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2017