Norm
AMG §1Rechtssatz
Wurde im Exekutionstitel die Abgabe von Arzneimitteln verboten, deren Abgabe Apotheken vorbehalten ist (wobei im Titel beispielsweise ein auch für Apotheken nicht zugelassenes Arzneimittel angeführt war), so stellt auch der Verkauf von Arzneispezialitäten, die bisher nicht im Sinne des § 11 Abs 1 AMG zugelassen sind (und daher auch von Apotheken nicht verkauft werden dürfen), einen Verstoß gegen den Exekutionstitel dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000943Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011